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Zweitmeinung

Zweitmeinung in der Urologie:
Vertrauen und Sicherheit

Das medizinische Fachwissen verdoppelt sich alle fünf Jahre und wird auch für Experten insgesamt immer komplizierter. Dies gilt sowohl für die verfügbaren diagnostischen Methoden als auch für die verschiedenen Behandlungsformen bei ein und derselben Erkrankung.

Gelegentlich führt dies zu einer Verunsicherung der Patienten.

Jeder Versicherte hat das Recht, bei Unsicherheiten im Hinblick auf eine vorgeschlagene Therapie einen anderen Arzt aufzusuchen, um sich eine zweite Meinung einzuholen.

Dies ist sinnvoll etwa bei schwerwiegenden Krankheiten, langfristigen Behandlungen oder auch bei planbaren operativen Eingriffen. Hier hilft eine zweite ärztliche Meinung dem Patienten, die Chancen und Risiken der vorgeschlagenen Therapie besser einzuschätzen. Bei Operationen können beispielsweise Nerven und Gefäße geschädigt werden oder Narben und Verwachsungen auftreten. Bei einer medikamentösen Therapie können unerwünschte Nebenwirkungen auftreten.

Um die Entscheidung für eine Therapie zu überprüfen, muss nicht das gesamte diagnostische Verfahren von vorne beginnen. Der Patient hat das Recht, seine gesamten medizinischen Unterlagen wie etwa Untersuchungsbefunde oder Röntgenbilder einzusehen. Die Praxis kann gegen eine Gebühr gegebenenfalls Kopien zur Verfügung stellen.

Selbstverständlich haben wir nichts dagegen, wenn unsere Patienten bei schwerwiegenden Operationen eine zweite Meinung einholen und alle verfügbaren Informationsquellen nutzen (Selbsthifegruppen etc.).

Umgekehrt bieten wir Ihnen an, unsere (Zweit-)Meinung zu Ihrem Fall zu äußern. Neben unserer großen klinischen Erfahrung kommt Ihnen hierbei unsere exzellente nationale und internationale Vernetzung und die kontinuierliche wissenschaftliche Tätigkeit zu Gute.

Da wir ungewöhnliche und komplizierte Fälle im Team besprechen, erhalten Sie in der Regel die Auffassung von drei erfahrenen Urologen.